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Öffentlich bestellt und vereidigt

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen bei der Klärung von (Rechts-)Streitigkeiten als unabhängige, sachkundige Berater eine wichtige Aufgabe. Im Interesse der Allgemeinheit und derer, die des verantwortlichen Rates eines Sachverständigen bedürfen, kann deshalb nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügt, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.

Voraussetzungen

 


Der § 2 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Lübeck (SVO) regelt die Voraussetzungen, die von den Bewerbern erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden. Diese Voraussetzungen können im Einzelnen in der SVO nachgelesen werden. Ergibt die Prüfung der Handwerkskammer Lübeck, dass die Voraussetzungen vorliegen, kann die Bestellung für ein Sachgebiet der Anlage A bzw. B der Handwerksordnung erfolgen.

 

 

 

Lesen Sie auch den Artikel zur Vereidigung von Jan-Marc Dethmann

 

„Vereidigung neuer Sachverständiger“

 

- Fachliche Kompetenz an erster Stelle -

 

→ Zum Lesen des Artikels klicken Sie bitte auf die unten stehende Verlinkung

 

http://www.hwk-luebeck.de/presse/pressearchiv/archiv-2011/17-vereidigung-neuer-sachverstaendiger.html

 





Bundesland: Schleswig-Holstein
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jan-Marc Dethmann

Schornsteinfegermeister
Kücknitzer Hauptstraße 20
23569 Lübeck
Tel.: 0451-7076839
Fax.: 0451-7076852
Homepage: Klick
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Mobil.: 0151-18376789

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